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Der Kampf um Minimallohn
Der Kampf um Minimallohn
Datum: 27 Juni 2010
von Ewa Kamińska
Die von der Regierung vorgeschlagene Höhe des Mindestlohns für das Jahr 2011 von 1.386,- PLN wurde von der Gewerkschaftsseite nicht akzeptiert. Auf der Dreiseitige-Kommission-Sitzung wurde das Minimalgehalt von 1.386 PLN im Jahr 2011 von Arbeitgeberseite angenommen. So hat die Arbeitgeberseite die Stellungnahme der Regierung unterstützt. Die Gewerkschaften wollen 1.500,- PLN als Minimalgehalt im Jahr 2011 einführen. Dagegen ist sowohl das Arbeitsministerium als auch die Arbeitgeberseite. Eine Erhöhung um weitere 114,- PLN des Minimalgehalts, als von der von der Regierung vorgeschlagener Satz, könnte die Arbeitskosten soweit steigern, das die Belastung für die Wirtschaft auf dem Niveau von 190,- PLN mehr käme. Die Gewerkschaften haben dabei recht, wenn sie um den Minimallohn kämpfen. Viele Arbeitgeber bezahlen ihre Mitarbeiter schwarz und auf der Gehaltsliste steht immer das Minimalgehalt, das versteuer und versichert wird. Trotzdem fürchtet das Arbeitsministerin, dass einige Arbeitgeber die Mitarbeiter weiterhin schwarz beschäftigen werden, obwohl der Minimallohn so niedrig ist. Unter der Minimalgrenze wird keine Arbeitgeber gehen wollen, da die Arbeitspolizei jederzeit kommen und den Arbeitgeber bestrafen kann. Falls noch mehr Kontrollen gegen Schwarzarbeit eingeführt werden, da werden die Arbeitgeber vielleicht Angst bekommen, irgendwann Niemanden mehr schwarz zu beschäftigen. Da das Durchschnittsgehalt im ersten Quartal 2010 auf dem Niveau von 3316,38 PLN liegt, sollte man nach der Meinung der Gewerkschaften auch die Minimallöhne nach oben ziehen. Im Bereich der Rentenerhöhung wurde keine Einigung geschafft. Die von der Regierung vorgeschlagener Rentenerhöhung um den Faktor 2,45 wurde von der Arbeitgeberseite angenommen, jedoch die Gewerkschaften haben die Rentenerhöhung um den Faktor 3,15 vorgeschlagen. Da die endgültige Beschlüsse bis Mitte Juli bekannt gegeben werden müssen, wird sich noch die Dreiseitige-Kommission wieder treffen und die Regierungsseite wird neue Vorschläge für die Gewerkschaften vorbereiten müssen. Vielleicht bis zu dem 15. Juli wird es möglich sein, eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Nach dem Recht muss das Mindestgehalts bis Mitte Juli festgesetzt werden und bekannt gegeben werden. Da keine Einigung im Sicht zu sehen ist, müssen so schnell wie möglich neue Entscheidungen getroffen werden. Unsere Texte sind urheberrechtlich geschützt. Möchten Sie den Artikel auf Ihrer Internetseite oder anderen Träger veröffentlichen, erwerben Sie bitte eine Veröffentlichungslizenz.
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