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Reparationsforderungen verjähren nicht?

Datum: 12 Juli 2010 von Ewa Kamińska
Reparationsforderungen verjähren nicht?


Es passierte am 4. Oktober 1703. Die schwedischen Angreifer haben nach langen Kämpfen Torun (Thorn) in ihre Gewalt gebracht. Aus der Rache hat der schwedische König Karl Gustav XII. befohlen die Stadt in Schutt und Asche zu verwandeln. So musste er Thorn wirklich hassen. Die schwedischen Soldaten haben alles was von Wert war, nach Schweden mitgenommen, auch eine Turmglocke, den aus dem Mittelalter stammenden „Thornan“.

Nach über 300 Jahren haben sich die Bewohner von Torun zusammen gefunden und haben eine Petition an den schwedischen Botschafter in Warschau vorbereitet, mit einer Forderung die Glocke zurück nach Torun zu bringen.

Nach dem die Schweden die 3,5 Tonnen wiegende Glocke mit „Gottes Hilfe“ nach Schweden gebracht haben, wurde sie verschont und nicht als Kanone verarbeitet. Sie hängt bis heute im Dom der schönen Stadt Uppsala in Schweden. Der amtierende schwedische Botschafter in Warschau, Dag Hartelius, soll nach den Recherchen von Thorner Bewohnern aus Uppsala stammen und dort studiert haben.

So appellieren die Bewohner an das Gewissen des Botschafters, damit er die Glocke „Thornan“ nach Torun zurückbringt.

Dabei haben auch die Verfasser zugegeben, die schwedische Armee bestochen zu haben, um eine andere Glocke zu rettet. Ob dieses Vergehen nach über 300 Jahren noch weiter verfolgt wird? Vielleicht nicht, die Schuldigen leben schon nicht mehr, also können nur die Nachfolger zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Verfasser des Briefes gehen noch weiter, um die Glock nach Torun zurückzuholen wollen sie einen diplomatischen Skandal ausrufen. Nur haben sie wieder was vergessen. Der Botschafter stammt zwar aus Uppsala, jedoch hat nicht die Macht die Glocke nach Torun zurück zu bringen. Das einzige was er kann, ist den Brief an die schwedische Regierung weiter zu leiten und die Antwort abzuwarten.

Diese Idee ist doch nicht schlecht. Suchen wir mal in der Geschichte jeweilige Städte, recherchieren was wann gestohlen wurde und verlangen es sofort zurück. Natürlich für die Stadt nicht für sich selbst. Wie das Beispiel zeigt, man kann alles zurückverlangen. Wir wünschen den Torunern viel Glück bei den „Reparationsforderungen“ von Schweden.

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FOTO. Stadt Uppsala. Tourismus www.uppsala.to

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Ausgabe 31 vom 6. September 2010
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