Wie das Internetportal Podatki.pl berichtet, haben Polen und Schweiz die Verhandlungen in Juli über DBA- Änderungen abgeschlossen. Schon im März hat die schweizerische Regierung zugestimmt, das Doppelbesteuerungsabkommen über Amtshilfeklausel im Steuersachen zu erweitern. Das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen wird die Amtshilfe nach dem Art. 26 des OECD-Standards verankern.
Polen ist schon das neunte Land, dass sich mit der Schweiz über DBA-Änderungen geeinigt hat. Vorher haben schon Dänemark, Mexiko, Japan, Norwegen, USA, Luxemburg , Frankreich und Niederlanden solchen Änderungsverträge unterzeichnet. Die DBA-Änderungen müssen jetzt in beiden Ländern ratifiziert werden.