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Verlassen große Handelsketten Polen?

Datum: 14 Mai 2008 von IEC

Im Mai 2007 wurde vom polnischen Parlament ein Gesetz über Großhandelsfläche verabschiedet, dass vielen Großhandelsunternehmen sorgen bereitet.

Alle Handelsmärkte, die über 400 m2 bis zu 2 tausend m2 Verkaufsfläche verfügen, müssen für den Aufbau eine Genehmigung von der Gemeinde bekommen. Schwieriger ist  es für diese Unternehmen, die die Verkaufsfläche über 2 tausend m2 einrichten wollen, die müssen eine Genehmigung nicht nur von der Gemeinde, sondern auch von Woiwodchaftsparlament holen.

Ohne Genehmigung kann man in Polen nur Geschäfte bis zu 400 m2 Verkaufsfläche  bauen . Um eine Genehmigung zu holen, müssen viele bürokratische Hindernisse beseitigt werden. Einfacher haben die kleinere und mittlere Geschäfte, die brauchen nur die Genehmigung der lokalen Behörden.

Die seit September 2007 geltende Vorschriften sind ein großes Hindernis für Unternehmen, wie Ikea oder Aldi, die jetzt in Polen mehr investieren möchten. Auch der Staatsbeauftragte für Menschenrechte hat gegen  das Gesetzt vor dem polnischen Verfassungstribunal geklagt. Bald wird vor Gericht die Entscheidung fallen. Vielleicht können noch die Investoren bis dahin warten, bevor sie was unerwartetes und unüberlegtes entscheiden werden.

Mehr Informationen: Investitionen Gesetze Urteil Wirtschaft
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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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