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Änderungen im Ausschreibungsrecht

Datum: 17 September 2008 von BH

Der polnische Präsident hat die Gesetzänderungen zu öffentlichen Aufträgen unterschrieben. Jetzt wird auf die Bekanntgabe im polnischen BGL- Dzienniku Ustaw gewartet, berichtet das polnische Internetportal Interia.pl .   Das am 4. September verabschiedete Gesetz führt neue vereinfachte Verfahrensweisen bei Ausschreibungen ein. Diese Änderungen passen das polnische Recht an die EU-Vorschriften an und sollten die Unterbrechung des Ausschreibungsverfahrens  oder ihre Ungültigkeitserklärung verhindern.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

Die Sicherheit (Vadium) bei der Ausschreibung wird ca. 3% des Vertragswerts betragen

Einlegung des Widerspruchs auf die Entscheidung in Verfahren bei denen folgenden Schwellengrenzen  überschrittet werden

– 133 tausend € bei Lieferungen

- 260 tausend € bei Leistungen

- 5 Mio. €  bei Bauarbeiten

 ist 10 Tage lang möglich.

Nach neuen Vorschriften über Ausschreibungen müssen diese auch elektronisch stattfinden, aber unter einer Bedingung der Auftragnehmer muss eine spezielle elektronische  Sicherheitsunterschrift besitzen.

Quelle: Interia
 
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