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Änderungen im Ausschreibungsrecht
Änderungen im Ausschreibungsrecht
Datum: 17 September 2008
von BH
Der polnische Präsident hat die Gesetzänderungen zu öffentlichen Aufträgen unterschrieben. Jetzt wird auf die Bekanntgabe im polnischen BGL- Dzienniku Ustaw gewartet, berichtet das polnische Internetportal Interia.pl . Das am 4. September verabschiedete Gesetz führt neue vereinfachte Verfahrensweisen bei Ausschreibungen ein. Diese Änderungen passen das polnische Recht an die EU-Vorschriften an und sollten die Unterbrechung des Ausschreibungsverfahrens oder ihre Ungültigkeitserklärung verhindern. Zu den wichtigsten Änderungen gehören: Die Sicherheit (Vadium) bei der Ausschreibung wird ca. 3% des Vertragswerts betragen Einlegung des Widerspruchs auf die Entscheidung in Verfahren bei denen folgenden Schwellengrenzen überschrittet werden – 133 tausend € bei Lieferungen - 260 tausend € bei Leistungen - 5 Mio. € bei Bauarbeiten ist 10 Tage lang möglich. Nach neuen Vorschriften über Ausschreibungen müssen diese auch elektronisch stattfinden, aber unter einer Bedingung der Auftragnehmer muss eine spezielle elektronische Sicherheitsunterschrift besitzen. Quelle: Interia
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