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Polen droht wieder eine Klage vor dem EU-Gericht

von Renata Kamińska 28.Juni 2010
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Polen droht  wieder eine Klage vor dem EU-Gericht


Polen und 12 anderen EU-Ländern drohen Klagen vor der EU-Kommission, da sie in ihre Nationalgesetzen keine EU-Regelungen über Güterbeförderung auf den Schienen umgesetzt haben. Es geht um die EU-Richtlinien, die bis 2008 die volle Öffnung der nationalen Märkte für den Güterverkehr auf den Schienen einführen sollte. Bis zum 15. März 2003 sollten die Mitgliedsländer die ersten Gesetzpakete umzusetzen. Die Mitgliedsländern haben es nicht getan.

Die EU-Kommission hat gegen 24 Mitgliedsländer ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dabei wurde die Umsetzung der EU-Richtlinien in die nationale Gesetzgebung überprüft. Einige EU-Ländern haben die EU-Vorschriften in die nationalen implantiert jedoch im Oktober letztes Jahres wurde Polen und 21 andere Ländern gewarnt vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt zu werden. Die EU-Kommission hat bei der Mitgliedsländern noch mal übergeprüft.

Wie die EU-Kommission am Donnerstag den 24. Juni mitgeteilt hat, werden neben Polen auch Österreich, Deutschland, Tschechien, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Slowenien, Luxemburg, Irland, Ungarn und Italien verklagt.

Die Klagen werden verschiedene Vertragsverstöße betreffen, so dass die Mitgliedsländern einzeln verklagt sein werden. Die meisten Verstöße betreffen jedoch nicht ausreichende Anpassung der Infrastruktur oder Nicht-Einführung der Vorschriften betreffende Gebühren und die Schienennetzverwaltung.

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