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Harte Strafe bei synthetischen Drogen

von Ewa Kamińska 6. Dezember 2010
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Harte Strafe bei synthetischen Drogen

Seit dem 27. November gelten in Polen die novellierten Vorschriften im Kampf gegen Drogen. Wir haben schon im Oktober berichtet, dass wegen der vielen Vergiftungen Aufputschmittel von der Regierung verboten und alle Geschäfte damit untersagt wurden.

Der Aufputschmittelkönig musste seine Tätigkeit verändern und stellt jetzt statt Aufputschmittel Energy Drinks her. Die Regierung hat nicht geschlafen. Im Eiltempo wurde das Gesetz über Drogenverhinderungsmaßnahmen am 8. Oktober abgeschlossen und am 27. November ist es in Kraft getreten.

Seit diesem Tag gilt, neben dem bestehenden Gesetz für harte Drogen, ein zusätzliches Handelsverbot für alle drogenähnliche Mittel wie Aufputschmittel und weiche Drogen. Verboten sind alle giftigen Substanzen unabhängig von ihrem Zustand. Pflanzliche Mittel und Pilze sind auf die Liste eingetragen worden. Es gibt zwar keine gesonderte Liste für verbotene Substanzen, sondern alle diese psychoaktiven Drogenersatzmittel wurden als Gesamtpaket im Gesetz beschlossen. Alle psychoaktiven, nicht zum Verkauf zugelassenen, Mittel auf Grund von anderen Gesetzen werden in Polen hart bestraft.

Die Entscheidung über die Qualifizierung des Mittels als eine Droge oder verbotene Substanz wird vom Sanitätsinspektor beschlossen. Alle dies Mittel werden gründlich untersucht und erst nach der Untersuchung wird ein Bescheid ausgestellt.

Die Untersuchungen werden auf Kosten der Unternehmen erfolgen und egal welche Entscheidung getroffen wird, müssen sie bezahlt werden.

Sind die Personen mit dem Bescheid nicht einverstanden und verkaufen weiterhin die verbotenen Substanzen, können diese Unternehmen mit einer Geldstrafe belegt werden. Der Strafmaß beträgt von20 000 PLN (ca. 5 000 €) bis zu 1 Mio. PLN (250 000 €). Zusätzlich werden alle verbotenen Waren vernichtet.

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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