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Für Bestechung von Polizisten droht 10 Jahre Haft

von Ewa Kamińska 27.Dezember 2010
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Für Bestechung von Polizisten droht 10 Jahre Haft

Die polnischen Gesetzeshüter kennen kein Spaß, wenn sie jemanden auf frischen Tat ertappen. Das konnte ein Fahrradfahrer am eigenen Leib erfahren und der TV-Sender TVN24 hat das in ganzen Polen, als Warnung oder einen guten Weihnachtspaß, bekannt gegeben.

Ein Fahrradfahrer ist betrunken auf das Fahrrad gestiegen und wurde von Polizisten für Trunkenheit am Lenker angehalten. Laut seiner Aussage, hat er den Vorfall den Journalisten so geschildert, hat er den Polizisten in seinem benebelten Zustand Kuh-Bonbons (Krówki) und Schokolade angeboten. Diese sollten nur zum Essen sein, die Polizisten haben die Sache ernst genommen und den Fahrradfahrer für Bestechung von Beamten festgenommen.

Der Staatsanwalt in Minsk Mazowiecke erklärte gegenüber dem TVN24-Reporter, dem Mann werden zwei Strafvergehen zur Last gelegt, eine für Trunkenheit im Straßenverkehr und die zweite das Darreichen von Vermögenswerten zum Zwecke der Bestechung von Polizisten. Für das erste Verbrechen droht dem Fahrer ein Jahr Haft und für das zweite Verbrechen bis zu 10 Jahre.

Wie der Betroffene dem TVN24 Reporter erklärte, wollte er nach zwei Bieren Brot kaufen und ist mit dem Fahrrad zum Geschäft gefahren. Dann haben ihn die Polizisten gestoppt. Nach dem er und sein Fahrrad in den Polizeiwagen verfrachtet wurden, hat der Mann den Polizisten Kuhbonbons angeboten und gebeten ihn frei zu lassen, da er nebenan wohnt. Die Polizisten haben sich dazu entschlossen dieses Vergehen als Straftat zu bezeichnen und haben den Mann schon verklagt. Für das Geschehen wollten sie dem TVN24Reportern kein Interview geben, sondern haben an den Pressesprecher der Hauptzentrale der Polizei verwiesen. Der hat das mit einem Lächeln zugegeben, die Straftat bringt andere zum Lachen, die Polizisten aber sind die Gesetzhüter und immer im Dienst. Sodass sie alleine entscheiden können, wie sie das Verhalten der Verdächtigen interpretieren sollten.

Fazit

Wenn man für zwei Kuhbonbons bestraft wird, so müssen auf die anderen Verkehrsverbrechen aufpassen. Mit der Polizei ist nicht zu scherzen und die Strafen können mit unter sehr drakonisch sein. also aufpassen bitte und keine Schokolade oder Kuhbonbons den Polizisten anbieten.

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Quelle: TVN24
 
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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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