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Firmenanmeldung an einer Stelle
von Ewa Kaminska, 30. März 2009
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Wenn jemand schon in Polen ein Gewerbe angemeldet hat, erinnert man sich an den Beamtenkreuzweg, bestimmt nicht als angenehmes Geschehen. Nicht nur die Kapitalgesellschaften, sondern auch Einzelunternehmen oder andere zur Anmeldung verpflichtete Personen- z. B. Freiberufler (Steuerberater, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Architekten usw.) sind verpflichtet sich beim zuständigen Amt unternehmerisch registrieren lassen. Die Einzelunternehmen und Freiberufler klagten bisher am meisten. Zuerst muss beim Gewerbeamt der Antrag gestellt werden, dann wartet man 7 bis 14 Tage (alles hängt von dem Beamten ab) bis die Gewerbeanmeldung vollendet ist . Das ist noch nicht das Ende des Anmeldeverfahrens. Die Unternehmen die nur 4- stellige Ziffern der Gewerbeklassifikation im Gewerbeanmeldung angegeben haben, bekommen sofort ihre REGON-Nummer (eine statistische Nummer für alle in Polen ansässige Unternehmen). Bei genauerer Klassifikation der polnischen Tätigkeit, also mehr als 4-stellig müssen sich Unternehmen sofort zum statistischen Amt zu begeben, um eine Nummer zu beantragen. Das ist noch nicht alles. Danach kommt das Finanzamt. Dort muss die Steuernummer, kurz genannt NIP, beantragt und eine Erklärung der Mehrwertsteuerpflicht und Wahl der Besteuerung in der Einkommensteuer und Buchhaltungsführung durchgeführt werden. Nach dem die Nummer erteilt wird (wieder 7 bis 14 Tage) muss sich jedes beim Gewerbeamt eingetragenes Unternehmen bei der Versicherungsanstalt (ZUS) anmelden, um seine Versicherungspflicht zu klären. In Polen unterliegt der Sozialversicherung jeder, der als Unternehmer (also beim Gewerbeamt angemeldet) in Polen tätig ist. Erst nach dem alle notwendige Grundbehörden über eine gewerbliche Tätigkeit zur Kenntnis gebracht wurden, kann man voll tätig werden. Nicht vergessen noch das Bankkonto muss angegeben werden. Aber damit soll jetzt Schluss sein. Dank der im Dezember vorgelegten Gesetzesnovelle zum Gewerberecht, die am 31. März 2009 in Kraft tritt, wird sich alles nach dem 1. April 2009 ändern. Endlich wird wie schon vor langer Zeit versprochene eine einzige Stelle geschaffen, damit ein Unternehmen den Kreuzweg nicht mehr betreten muss. Die Behörden müssen auch die Möglichkeit schaffen die Gewerbeanmeldung per Internet zu erledigen. Ab dem 1. April gelten auch neue Anmeldeformulare, die ein Unternehmen ausfüllen muss. Nach dem der Antrag beim Gewerbeamt gestellt wird, müssen die Behörden alle zuständigen Stellen statistische Amt, Finanzamt, Versicherungsanstalt ZUS benachrichtigen und die Unterlagen an diese Behörden weiter leiten. Nach dem Angaben des statistischen Amtes wurden im Jahre 2008 ca. 318 tausend neue Firmen angemeldet. Die meist gewählte Rechtsform war Einzelunternehmer, ca. 273 tausend Anmeldungen. Nur 45 tausend angemeldete Unternehmen konnten eine von den im Gesetzbuch der Gesellschaften angegeben Form anmelden, von Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften. Trotz der Erleichterung müssen die Einzelunternehmen nur einmal zum Finanzamt gehen und die Besteuerungsform sowie die Buchhaltungsart persönlich wählen. Da die Krise ihre Ernte sammelt wolle viele aus dem Ausland zurückkehrende Polen ihr eigenes Unternehmen gründen und führen. Das neue Gesetz sollte diesen helfen, ihren Unterhalt schneller verdienen zu können. In diesem Thema:
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