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Recht / Aktuelles

Kleinkinderbetreuung unter der Regierungsschutz

von Ewa Kamińksa 12. April 2011
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Kleinkinderbetreuung unter der Regierungsschutz
Mit dem Gesetz vom 4. Februar 2011 über die Betreuung von Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr wurde aufgerufen die Kinderkrippen zu schaffen, damit die erwerbstätigen Mütter zurück in die Arbeit kommen. Um die Kinder in die Kinderkrippe zu unterbringen, beschloss die Regierung ein Unterstützungsprogramm für den Ausbau der Betreuung der Kleinkinder. Nur 2% der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren alt finden ihren Platz in der Kinderkrippe. Das nationale Programm der Ausbau soll die Zahl der Kinderbetreuungsstätten vergrößern Mehr im Artikel Die Regierung unterstützt die Kleinkinderbetreuung
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