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Ab dem 1 Juli gilt die e-Maut auf den polnischen Straßen
von Ewa Kamińska 13. Juni 2011
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In wenigen Tagen werden in Polen die e-Mautgebühren auf den Straßen eingeführt. Der Verkauf von Via-Boxen wird per Internet und über die Kraftstoffkartenunternehmen wie DKV, UTA oder Orlen vertrieben. An der Grenze können bei den Zollagenturen die Verträge ebenfalls abgeschlossen werden. Man kann jemanden Bevollmächtigen, aber vorab muss man sich auf der Internetseite www.viatoll.pl anmelden. Die e-Maut müssen alle KFZ bezahlen, die über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben und als LKW zugelassen sind. Autobusse müssen die e-Maut bezahlen. Ab dem 1. Juli werden die Kraftfahrer von den zuständigen Behörden, Polizei, Grenzschutz, Transportinspekteure usw. überprüft und Strafen können verhängt werden. Um die Boxen zu überprüfen wurden spezielle Fahrzeuge für die Transportinspektion angefertigt, die aus der Entfernung die Boxen und Kraftfahrer überprüfen können, ohne irgendwas zu ändern oder zu stören. Die e-Maut wird schon in wenigen Tagen in Kraft treten, bitte nicht vergessen, ab dem 1. Juli ohne Mautbox oder Vorabzahlung, keine Fahrt nach Polen. Der Maut werden am Anfang 1,6 tausend Kilometer der Autobahnen, Schnellstraßen und Landesstraßen unterliegen, später kommen weitere Kilometer dazu. Über 90 Spezialfahrzeuge werden die Mobilkontrollen durchführen können. Bisher haben sich nur 45 000 Transportunternehmen angemeldet. Diese Unternehmen, die es nicht schaffen sich elektronisch anzumelden können im Vorabsystem die Mautgebühren bei den zuständigen Stellen für die Strecke bezahlen. Vielleicht werden auch am 1. Juli solche Stellen an der Grenze eingerichtet, die den Kraftfahrern die Mautgebühren für die gefahrene Strecke abrechnen und vorab kassieren werden. Damit die e- Mautgebühren berechnen werden können, wurden schon über 100 Mautstellen eingerichtet, die die Boxen automatisch lesen werden können. Die Generaldirektion für Autobahnen und Straßen hat über 300 000 solchen Mautboxen für die Transport- und Busunternehmen vorbereitet. Unsere Texte sind urheberrechtlich geschützt. Möchten Sie den Artikel auf Ihrer Internetseite oder anderen Träger veröffentlichen, erwerben Sie bitte Veröffentlichungslizenz. In diesem Thema:
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