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Recht / Aktuelles

Hauskauf frei von Genehmigung

von IEC 1. Mai 2009
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Seit dem 1. Mai 2009 können EU-Bürger in Polen Häuser frei von Genehmigungen durch das  Ministerium für Inneres und Verwaltung erwerben. Es ist auch jetzt ohne Bedeutung, ob sie früher in Polen gewohnt haben oder nicht. Der 1. Mai 2009 bringt für EU-Bürger einige Erleichterungen.

Die im Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes über Immobilienerwerb von Ausländern erhaltene Regelungen fallen weg. Regelungen und Beschränkungen, des seit dem Jahre 1920 bestehenden Gesetzes, sind damit für EU-Bürger erneut gelockert worden.

Gleich nach Polens EU-Beitritts konnten EU-Bürger genehmigungslos Wohnungen kaufen. Für andere Immobilien mussten sie zuerst eine Genehmigung durch das Ministerium für Innere Angelegenheiten und Verwaltung erhalten. Um landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Immobilien genehmigungslos kaufen zu können, müssen EU-Bürger noch bis zum 30. April 2016 warten. A

ber das Gesetz über Immobilienerwerb durch Ausländer befreit von der Genehmigung des Grundstückerwerbs, wenn die ausländische Person das Grundstück (landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich) in Polen (z.B. Nord-, Nordost- oder Westpolen) bewirtschaftet und mindestens 7 Jahre gepachtet oder auf dem landwirtschaftlichen Gut legal und faktisch gewohnt hat, dann darf dieses Land käuflich erworben werden. In den übrigen Fällen (Ost-, Zentralpolen oder Schlesien) muss ein EU-Bürger das ländliche Gut mindestens 3 Jahre pachten und sich dort legal und faktisch aufhalten.

Polen wird langsam immer attraktiver für EU-Bürger, da die Lebenshaltungskosten durch den günstigen Umrechnungskurs  immer noch preiswerter als in Deutschland sind. Die Grundstückpreise werden jetzt wieder steigen, da die EU-Bürger solche Immobilien wie Wohnhäuser oder Freizeitgrundstücke jetzt frei kaufen können.

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Polen News
Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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