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Kapitalgesellschaften leichter zu gründen

von Ewa Kaminska 9. Mai 2009
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Kapitalgesellschaften leichter zu gründen

Seit Januar 2009 braucht man weniger Kapital, um eine Kapitalgesellschaft in Polen zu gründen. Nach der Novelle vom 23. Oktober 2008 des Handelsgesellschaftgesetzbuches wurden erfolgreich die Kapitalgrenzen gesenkt.

Um eine GmbH zu gründen, reichen jetzt 5 tausend PLN statt 50 tausend. Für eine AG benötigt man jetzt nur 100 tausend Zloty statt früher 500 tausend. Diese Änderungen waren eine Anpassung an die Wirtschaftslage Polens und als Erleichterung zur Firmengründung. Viele Unternehmen haben sich beklagt, dass die Kapitalgrenzen zu hoch seien und deshalb ein Hindernis bei der Firmengründung sind.

Auch die gesetzliche Umwandlungspflicht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in eine Offene Handelsgesellschaft fällt weg. Alle GbRs, die den Jahresumsatz von 1,2 Mio EUR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erreicht haben, wurden gesetzlich verpflichtet sich in eine OHG umzuwandeln. Praktisch sieht das so aus, dass nur diese Gesellschaften eine Umwandlung vornehmen, die es wollen. Umwandlungen sind mit hohen Kosten verbunden und die OHGs sind gesetzlich verpflichtet eine bilanzierte Buchhaltung zu führen. Bisher sah es meistens so aus, dass, bei der Überschreitung der Pflichtgrenze von 1,2 Mio. EUR die Gesellschaft geschlossen wurde und auf Namen eines der Gesellschafters weitergeführt oder eine ganz neue Gesellschaft gegründet wurde. Jetzt können die GbRs aufatmen.

Das Gesellschaftshandelsgesetzbuch hat auch die Vorschriften im Bereich Vertragsgestaltung des Gesellschafters mit der Gesellschaft im Rahmen der sog. Überschreitung der allgemeinen Verwaltungstätigkeiten. Alle Verträge die zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft abgeschlossen wurden, benötigten bisher zusätzlich eine Unterschrift eines Notars. Jetzt reicht alleine die schriftliche Gestaltung des Vertrages zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft.

 

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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