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Wilder Straßenhandel wird bestraft
von Ewa Kamińska 7. November 2011
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Bald wird es nicht mehr möglich sein auf der Straße an jeder Ecke zu stehen und ein Reisegewerbe zu betreiben. Im November tritt das Strafvergehens-Gesetz vom August dieses Jahres in Kraft. Als ein Strafvergehen wird auch ein unerlaubter Handel an öffentlichen Plätzen eingestuft. Die Gemeinden und Kommunen müssen jedem, der im Reisegewerbe tätig ist, ein Platzerlaubnis ausstellen oder allgemein bestimmen, wo der Straßenhandel betrieben werden kann. Neben den Geldstrafen werden die Waren in Beschlag genommen, auch wenn sie kein Eigentum des Verkäufers sind. Unsere Texte sind urheberrechtlich geschützt. Möchten Sie den Artikel auf Ihrer Internetseite oder anderen Träger veröffentlichen, erwerben Sie bitte Veröffentlichungslizenz. In diesem Thema:
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