Der Arbeitgeber darf von einem Arbeitnehmer keine Fingerabdrücke entnehmen, um die Arbeitszeit zu überprüfen, so hat das oberste Gericht Naczelny Sad Administracyjny in Warschau entschieden.
Geklagt hat das Finanzamt, das für die Arbeitszeitbeobachtung und Überprüfung die Fingerabdrücke von seinen Arbeitnehmern genommen hat. Jeder Beschäftigte musste seine Zustimmung für die Datenbearbeitung seiner persönlichen Daten geben.
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