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Handel mit Haustieren auf dem Basar verboten
von Ewa Kamińska 2. Januar 2012
Seit dem 1. Januar werden Tiere besser geschützt. Die Novelle des Tierschutzgesetzes von 16. September 2011 führt viele Änderungen und höhere Strafen für Tierquälerei ein. Nicht nur diese Personen, die Tiere misshandeln, sondern auch diese die darüber Bescheid wissen, können zur Rechenschaft gezogen werden. Gemeinden und Personen, die über solche Prozedere Wissen besitzen, dürfen nicht ruhig sitzen, sondern müssen handeln. Tierhandeln unter Bewachung Ab dem 1. Januar dürfen keine Tierbörsen oder Tiermärkte für Haustiere eingerichtet werden. Jeder Verstoß wird sehr hart bestraft. Alle Tierhalter werden überwacht und registriert. Sollt jemand auf der Straße oder nach Polen fahren um ein Tier (ein Hund oder eine Katze) auf dem Bazar kaufen, so wird er betraft. Mehr hier In diesem Thema:
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