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Finanzbericht nur bis zu dem 30. Juni
von Renata Kamińska 29. Juni 2009
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Diese Kapitalgesellschaften, die das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr zugeordnet haben, müssen bis zu dem 30. Juni ihren Finanzbericht verabschieden und über Ausschüttungen oder Verlustdeckung eine Entscheidung treffen. Die Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung muss einen Beschluss verfassen, in dem die Dividendenverteilungsregeln oder Verlustabdeckung beschlossen werden. Wenn die Dividenden nicht an die Gesellschafter oder Aktionäre ausgezahlt werden, sondern blieben in der Gesellschaft, müssen sie zusätzliche versteuert werden. Die Entscheidung über Dividendenauszahlung oder Verlustabdeckung muss nicht öffentlich abgestimmt werden. Das polnische Gesetzbuch der Handelsgesellschaften lässt auch die schriftliche Abstimmung zu. Nach der Abstimmung und Beschlussverfassung hat der Vorstand 15 Tage Zeit die ganze Finanzunterlagen, (Finanzbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, zusätzliche Informationen) bei dem Gericht einzureichen. Zusammen mit den Finanzunterlagen müssen auch Gesellschafterbeschlusse über Dividendenverteilung oder Verlustabdeckung und der Bilanzannahme zugeschickt werden. Wenn die Finanzunterlagen nicht bis zu dem 15 Juli ans Gericht eintreten, werden an die Gesellschaften Geldstrafen angeordnet. Die nicht fristmäßige Einreichung der Unterlagen verstößt sowohl gegen das Rechnungslegungsgesetz als auch gegen das Gesetzbuch der Handelsgesellschaften und dem Steuerstrafgesetzbuch. Der Straftagessatz darf nicht mehr als 2 tausend PLN betragen und über Strafmaß wird von dem Gericht beschlossen. Auch im Gesetz über Zentralen Handelsregister liegen die Höchststrafsätze bei 1 tausend PLN. Über die Höhe und dem verstoßenen Gesetz wird von dem Richter entschieden. Also bitte nicht verpassen und die Termine in Polen lieber wahr nehmen, da die Richter ganz hohe Strafen anordnen. Noch vor kurzem war in Polen ein Fall einer Rentnerin, die sich um 2 Groschen verrechnet hat und dafür hat sie über 2 tausend PLN Geldstrafe vom Gericht erhalten. Deshalb ist es besser terminmäßig alle Unterlagen einzureichen.
Mehr Informationen:
Handelsrecht Gesetze Finanzbericht Gesellschaften Handelsgesellschaftsrecht Finanzen Bilanz Gesellschafterbeschluss Rechnungslegung
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