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Recht / Aktuelles

Finanzbericht nur bis zu dem 30. Juni

von Renata Kamińska 29. Juni 2009
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Finanzbericht nur bis zu dem 30. Juni

Diese  Kapitalgesellschaften, die das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr zugeordnet haben,  müssen bis zu dem 30. Juni ihren Finanzbericht verabschieden und über Ausschüttungen oder Verlustdeckung eine Entscheidung treffen.  Die Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung muss einen Beschluss  verfassen, in dem die Dividendenverteilungsregeln oder Verlustabdeckung beschlossen werden. Wenn die Dividenden nicht  an die Gesellschafter oder Aktionäre ausgezahlt werden, sondern blieben in der Gesellschaft, müssen sie zusätzliche versteuert werden.

Die Entscheidung über Dividendenauszahlung oder Verlustabdeckung  muss nicht öffentlich abgestimmt werden. Das polnische Gesetzbuch der Handelsgesellschaften lässt auch die schriftliche Abstimmung zu.

Nach der Abstimmung und Beschlussverfassung hat der Vorstand 15 Tage Zeit die ganze Finanzunterlagen, (Finanzbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, zusätzliche Informationen) bei dem Gericht  einzureichen. Zusammen mit den Finanzunterlagen müssen auch Gesellschafterbeschlusse über Dividendenverteilung oder Verlustabdeckung und der Bilanzannahme zugeschickt werden.

Wenn die Finanzunterlagen nicht bis zu dem 15 Juli ans Gericht eintreten, werden an die Gesellschaften Geldstrafen angeordnet. Die nicht fristmäßige Einreichung der Unterlagen verstößt sowohl gegen das Rechnungslegungsgesetz als auch gegen das Gesetzbuch der Handelsgesellschaften und dem Steuerstrafgesetzbuch.

Der Straftagessatz darf nicht mehr als 2 tausend PLN betragen und über Strafmaß wird von dem Gericht beschlossen. Auch im Gesetz über Zentralen Handelsregister liegen  die Höchststrafsätze bei 1 tausend PLN. Über die Höhe und dem verstoßenen Gesetz wird von dem Richter entschieden.

Also bitte nicht verpassen und die Termine in Polen lieber wahr nehmen, da die Richter ganz hohe Strafen anordnen. Noch vor kurzem war in Polen ein Fall einer Rentnerin, die sich um 2 Groschen verrechnet hat und dafür hat sie über 2 tausend PLN Geldstrafe vom Gericht  erhalten.  Deshalb ist es besser terminmäßig alle Unterlagen einzureichen.

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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