Der deutsche TÜV für KFZ wird in Polen anerkannt
von Ewa Kamińska 6.Juli 2009
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Ab dem 9. Juli 2009 treten die Änderungen zum Verkehrsrecht in Kraft. Mit dem Gesetz vom 22. Mai 2009 wurden viele Änderungen im polnischen Verkehrsrecht vorgenommen. Einige werden erst 90 Tage nach der Veröffentlichung, also am 22. September 2009, in Kraft treten, andere wiederum schon am 9. Juli 2009 gelten.
Unter anderem wird den deutschen Autohändlern der Verkauf von Fahrzeugen nach Polen erleichtert. Die polnische Regierung hat jetzt ermöglicht, alle vorher in einem anderen EU- Mitgliedstaat zugelassene Fahrzeuge mit gültigen TÜV- Untersuchungen in Polen anzumelden.
Das gilt leider nicht für alle KFZ. Automatisch Anhang der Fahrzeugspapieren werden alle Autos angemeldet, die nicht älter als 3 Jahr alt sind und bei anderen Fahrzeugen nicht älter als 1 Jahre alt sind.
Dabei ist es unwichtig, ob solche Untersuchungsbescheinigung vorgelegt wird oder nur in den Anmeldungspapieren des Fahrzeuges verankert ist.
Bei älteren Fahrzeugen müssen bei der Anmeldung auch die Untersuchungsbescheinigungen mit den Anmeldepapieren eingereicht werden. Es kann vorkommen, dass trotzdem eine zusätzliche Untersuchung durchgeführt werden muss. Nach dem polnischen Verkehrrecht und anderen Gesetzen gibt es viele Arten von KFZ-Untersuchungnen. Die Behörden können je nach dem Bedarf sie anordnen.
Abgesehen davon, muss das Fahrzeug für Identifikations- und Steuerzwecken untersucht werden. Das ist sehr wichtig für diese Personen, die als Unternehmen tätig sind und am Vorsteuerabzugsverfahren teilnehmen.
Nur von Fahrzeugen, die als LKWs zugelassen sind, darf ein voller Mehrwertsteuerabzug vorgenommen werden. Das ist auch sehr wichtig um festzustellen, ob das Fahrzeug der KFZ-Steuer unterliegt oder nicht. PKWs sind grundsätzlich von der KFZ-Steuer befreit und nur die im Gesetz über lokale Steuer und Gebühren enthaltenen Fahrzeuge unterliegen der KFZ-Steuer.
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