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Wohnung nur mit Energieausweis
von Ewa Kamińska 26.07.2009
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Das polnische Parlament, Sejm, hat am 17.07.2009 die Äderungen zum Gesetz über Baurecht verabschiedet. Nach der geänderten Fassung wurden neue Pflichten auf Besitzer von Wohnungen, sowohl neu als auch alt aufgelegt . Die Novelle verpflichtet den Wohnungsbesitzer bei der Veräußerung der Wohnung einen Energieausweis vorzulegen. Nach der in Kraft treten (wird noch in diesem Jahr geplant) müssen alle Immobilien, Gebäude für Privatzwecken und Gewerbe als auch Privatwohnungen einen Energieausweis besitzen. Die Novelle bestimmt die Ausweispflicht nicht nur für neue sondern auch für alte Wohnungen. Auch der Kreis zur Energieausweisausstellung wurde erweitert. Jetzt können die Ausweise nur Ingenieure ausstellen, die auch einen Magister Titel besitzen. Nach der Novelle werden auch nur Ingenieure ohne Magistertitel zugelassen, die Ingenieurstudium im Fach Architektur, Bauwesen, Umweltingenieurwesen, Energie und verwandte Fächer beendet haben. Die Novelle stimmt mit der EU-Richtlinie2002/91/WE vom 16. Dezember 2002 überein und ist einer Erweiterung für Energieausweisepflicht auf die Altwohnungen. Bis 2014 sollten keine Sanktionen auf dem polnischen Baumarkt gelten, für diese Personen die keinen Energieausweis bei der Veräußerung vorlegen. Jedoch auf Wunsch des Käufers ist der Immobilienbesitzer verpflichtet, so einen Ausweis ausstellen zu lassen. Die Kosten sind gebietsabhängig und durchschnittlich beginnen schon ab 1000,- PLN pro Ausweis. Bei dem Hausbesitzer mit mehreren Wohnungen kann nur ein Energieausweis für das ganze Gebäude erstellt werden. Eine Kopie des Energieausweises müssen alle Wohnungsinhaber bekommen. In diesem Thema:
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