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Recht / Aktuelles

Arbeitsverträge auch auf Deutsch

von Ewa Kamińska 19. Oktober 2009
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Arbeitsverträge auch auf Deutsch

Ab dem 15. Oktober 2009 ist die Gesetznovelle über die polnische Sprache in Kraft getreten. Jetzt können die Arbeitsverträge nicht nur in der polnischen Sprache sondern auch in einer Fremdsprache gestaltet werden.

Die gleichen Regeln betreffen auch den Geschäftsverkehr. Eins muss man sich merken. Offizielle Sprache ist in Polen die polnische Sprache d.h. auf die Forderung der Beamten, Gerichten und anderen Institutionen müssen die in der Fremdsprache verfassten Verträge auch die polnische Fassung nachweisen.

Hauptsächlich werden die Unterlagen in dieser Sprache gefertigt, in der sie für den Verbraucher verständlich ist. Schwer werden es bestimmt die Kleinbetriebe haben, die ihre Verträge meistens in der polnischen Sprache abschließen, wenn ein Kunde aus dem Ausland kommt und Chinesisch spricht, müssten theoretisch solche Verträge in der chinesischen Sprache gefertigt werden. Da sind jetzt die Dolmetscher gesucht und gefragt.

Mehr haben wir geschrieben am 26. Juli 2009 Novelle des Gesetztes über die polnische Sprache

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