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Die nächste Firma kann gegen Regalgebühren bei Supermärkten klagen
Die nächste Firma kann gegen Regalgebühren bei Supermärkten klagen
von Ewa Kamińska 25. Oktober 2009
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Wie das Internetportal portalspozywczy.pl berichtet, hat das Oberste Gericht der nächsten Firma grünes Licht gegeben, um gegen Regalgebühren bei den Großketten zu klagen. Es geht um einen Käsehersteller, der den Nachfolger der Géant –Handelskette, Mayland Real Estat, auf 707 tausend PLN verklagen will. Auch in diesem Fall hat das Gericht der Firma Recht gegeben, dass die Regalgebühren, die in Form von sog. Marketingleistungen nie von Géant erbracht wurden. Das Bezahlen für Anzeigen in einer Ladenzeitung hat der Firma in keinster Weise geholfen, ihre Produkte zu verkaufen. Der einzige, der die Profite gesammelt hat, war die Handelskette. Dank der Anzeigen in der Ladenzeitung konnte die Handelskette Géant ihre Umsätze steigern. Die von Géant erhobenen Gebühren haben Firmen am Marktzutritt gehindert und waren diskriminierend. Eigentlich fand das Gericht solche Leistungen als Gebühren für Warenplatzierung auf Regalständen. Mayland Real Estate hat gegen das Urteil der ersten Instanz Widerspruch eingelegt . Das Gericht der zweiten Instanz hat einige rechtliche Unstimmigkeiten gefunden und das neue Urteil wird in ca. 3 Monaten verkündet. Unsere Texte sind urheberrechtlich geschützt. Möchten Sie den Artikel auf Ihrer Internetseite oder anderen Träger veröffentlichen, erwerben Sie bitte Veröffentlichungslizenz.
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