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Zahlst du kein Gehalt, wanderst du hinter Schwedische Gardinen

von Ewa Kamińska 25. Oktober 2009
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Zahlst du kein Gehalt, wanderst du hinter Schwedische Gardinen
Das erste Urteil für einen Geschäftsmann hat das polnische Gericht verkündet. Die Tageszeitung "Rzeczpospolita" berichtet über einem Geschäftsmann, der keine Lust hatte, seinen Mitarbeitern Gehälter zu bezahlen. Einer Mitarbeiterin war er über 5 000 PLN schuldig. Für andere Mitarbeitern war er schon einige Monate im Verzug.

Alleine nach den Angaben des polnischen Arbeitsaufsichtsbehörden PIP haben in den Zeitraum von Januar bis September 2009    63.900 Beschäftigten kein Gehalt erhalten. Insgesamt schulden die Arbeitgeber den Beschäftigten über 100 Mio. PLN.

Solche Praktiken sind leider an der Tagesordnung und werden tagtäglich von Arbeitsinspekteuren aufgedeckt. Die Arbeitnehmer beklagen sich und schreiben an die Arbeitsaufsicht, aber das Geld müssen sie meistens vor Gericht erkämpfen.

Auch in dem von "Rzeczpospolita" geschilderten Fall, wurde der unsolide Arbeitgeber bestraft. Das Bezirksgericht in Zgorzelec hat den Unternehmer zu einer Haftstrafe von 1,5 Jahren verurteilt. Das war nicht das erste Vergehen des Mannes – lesen wir in "Rzeczpospolita"- schon früher hatte er Geldstrafen und Haftstrafen auf Bewährung erhalten.

Diesmal war das Gericht nicht so gnädig und ließ keine Milde bei dem Mann walten, sondern verhängte eine Haftstrafe. Die Strafe wird er absitzen müssen und die Mitarbeiter bekommen vielleicht ihr hart verdientes Geld.

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