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Recht / Aktuelles

Beim Skifahren ist Helm Pflicht

von Ewa Kamińska 8. November 2009
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Beim Skifahren ist Helm Pflicht

Im polnischen Parlament Sejm wurden die Änderungen zum Gesetz über körperliche Ertüchtigung vom 16. Januar 1996 angenommen.

Das Ziel der Gesetznovelle ist es, für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Beendigung des 18. Lebensjahres, Helmpflicht beim Wintersport anzuordnen.
Wegen der Gesundheitssorge um die Jüngsten, hat die Regierung diese Pflichten beim Ski fahren und Snowboard eingeführt.

Die Schutzhelme müssen auch die technischen Forderungen erfüllen.
Das Gesetz wird jetzt vom Senat behandelt und dann wieder zurück zum Sejm gehen. Danach muss noch der Präsident unterschreiben und 30 Tagen nach der Bekanntgabe wird es in Kraft treten.

Die Politiker hoffen noch Ende dieses Jahres, spätestens Anfang nächstes Jahres, auf das Inkrafttreten der Vorschriften.

Diese Personen, die Winterurlaub in polnischen Gebirgen planen, sollten voraussichtlich die Schutzhelme für ihre Sprösslinge besorgen und mitnehmen. Die Nichtbenutzung des Schutzhelms wird mit einer Geldstrafe bestraft durch die Behörden geahndet.

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Mehr Informationen: Gesetz Recht Sport Ski Urlaub
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