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800 PLN monatlich für den Studenten aus dem Ausland
von Ewa Kamińska 18. Januar 2010
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Seit dem 12. Januar 2010 ist die Verordnung des Ministers für Arbeit und soziale Politik über Minimalbeträgen für in Polen studierende Ausländer in Kraft. Diese Verordnung bestimmt die minimalen Beträgen, die ein Ausländer in Polen braucht, um sich auf ein Studium zu immatrikulieren oder weiter in Polen studieren zu können. Das Arbeitsministerium hat, sowohl für ausländischen Studenten und Studentinnen, als auch Gastdozenten und Gastwissenschaftlern, einen Minimalsozialbetrag bestimmt, der zur Genehmigung des Aufenthalts in Polen berechtigt, damit man in Polen für eine bestimmte Zeit angemeldet werden kann. Der Betrag von 800 PLN pro Monat für einen Zeitraum von 12 Monaten muss vor der Antragstellung entsprechend nachgewiesen werden. Es können Reisechecks oder Bankbürgschaften bei der Antragstellung vorgelegt werden. Wer eine eigene Kreditkarte besitzt kann anhand des Dispo-Limits den Nachweis liefern. Die Bankbestätigung über den Kontostand reicht als Nachweis eigener Mittel, die den Mindestbetrag absichern, aus. Studenten, die in Polen ein Stipendium bekommen haben, reichen den Bescheid über das Stipendium ein. Die Bankbestätigung soll höchstens einen Monat vor der Antragstellung eines Ausländers auf die Wohnerlaubnis in Polen ausgestellt sein. Zur Erinnerung, alle Unterlagen in einer Fremdsprache sollten ins polnische übersetzt werden und zusammen mit dem Wohnantrag bei dem zuständigen Amt eingereicht werden. Der Mindestbetrag von 800,- PLN galt noch vor der Inkrafttreten der Verordnung und wurde auch in die neue Verordnung übernommen. Kommt ein ausländisches Student mit seiner Familie nach Polen, muss er zusätzliche 450,- PLN monatlich pro Familienmitglied nachweisen. Nicht nur während des Aufenthalts muss der Ausländer genügend Geldmittel zur Verfügung haben, auch für seine Rückreise nach Hause muss er ausreichende Mittel besitzen. Je Entfernung werden unterschiedliche Beträge nötig. Kommt jemand aus dem Nachbarland Polens reichen 200,- PLN für ein Fahrticket pro Person nach Hause. Hat er eine längere Strecke und kommt aus anderen europäischen Land müssen mindestens 500,- PLN pro Person vorhanden sein. Für Studenten und Akademiker außerhalb Europas müssen mindestens 2,5 tausend Zloty pro Person nachgewiesen werden. Polen wird ein immer interessanteres Land für ausländische Studenten und jedes Jahr steigen die Zahlen der ausländischen Studenten auf polnischen Hochschulen. Im Studienjahr 2008/2009 haben in Polen ca. 12.000 ausländische Studenten studiert.
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