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Skiurlaub in Polen nur mit dem Schutzhelm fürs Kind

von Ewa Kamińska 8.Februar 2010
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Skiurlaub in Polen nur mit dem Schutzhelm fürs Kind
Ab dem 1. Februar 2010 gelten die geänderte Vorschriften über Sportkultur. Nach diesen Vorschriften müssen alle Minderjährigen unter 15 Jahren einen Schutzhelm tragen, wenn sie Snowboard oder Ski fahren. Bei Pflichtverletzung haften dafür die Eltern oder der Betreuer und nicht das minderjährige Kind. Die Eltern und Betreuer müssen aufpassen, dass das Kind entsprechend ausgestattet ist.

Die Polizei und Ordnungsdienste prüfen im Gebirge auf der Skipiste, ob die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Bei dem Verstoß müssen sich die Eltern darauf vorbereiten einen Strafzettel zu bezahlen oder sogar bei Gericht erscheinen zu müssen, damit eine Strafe verhängt werden kann. Die Polizei hat auch Verständnis für die Eltern und zuerst wird die Warnung und eine mündliche Belehrung erteilt. Damit soll jetzt Schluss sein und härtere Strafen werden verhängt.

Beim Skiurlaub in Polen bitte nicht den Schutzhelm für die Kinder vergessen, sonst kann der Urlaub sehr teuer werden.
Mehr Informationen: Recht Gesetz Urlaub Ski
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