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Ab dem 1. April eine gemeinsame Tabelle zur Unfallversicherung für alle Unternehmen

von Renata Kamińska 5. April 2010
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Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten hat am 26. März eine neue Verordnung über Unfallversicherungssätze ab dem 1. April 2010 bestimmt. Diesmal werden die Unfallversicherungssätze nach dem Risikograd der ausgeübten Arbeit bestimmt. Die Bemessungsgrundlage für alle Beschäftigten ist unabhängig von der Einstellungszeit. Bisher mussten die Arbeitgeber für die Beschäftigten, die bei der Versicherung bis zum 31.12.2009 angemeldet waren andere Unfallversicherungssätze bestimmen, als für die Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 2010 bei der Versicherung angemeldet waren oder wurden.  
 
Wortzeichen im Artikel: 4570

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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