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Jeder kann auf die Schuldnerliste kommen

von Ewa Kamińska 6.Juni 2010
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Ab dem 14. Juni tritt das Gesetz über Zugang zu der Wirtschaftsinformation in Kraft. Nach der Gesetzänderung werden sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen und Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit auf die Schuldnerliste eingetragen werden. Schon jetzt können Unternehmen ihre Schuldner in die Schuldnerbank eintragen lassen, jedoch müssen einige Bedingungen erfüllt werden: - Die Forderung muss älter als 60 Tage sein - Es muss eine unbestrittene Zahlungsforderung sein - Es wurde ein entsprechender Vertrag mit dem Inkassounternehmen abgeschlossen, das diese Forderung auf die Liste einsetzt Jetzt ab dem 14. Juni werden in das Schuldnerregister alle diese Personen und Unternehmen eingetragen werden, die auch den natürlichen Personen die Verpflichtungen nicht nachgegangen sind. Jede natürliche Person kann nach dem 14. Juni jeden unzuverlässigen Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten) auf die Liste setzen lassen. Hauptsache es besteht schon ein Titel bekommen.  
 
Wortzeichen im Artikel: 4337

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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