Newsletter-polen.de  
Newsletter-polen.de » Recht » Artikel » Vierteljährliche Steuererklärungen bei der Mehrwertsteuer
 
Recht / Artikel

Vierteljährliche Steuererklärungen bei der Mehrwertsteuer

von Izabella Ewa Cech 6. September 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Das polnische Gesetz über Mehrwertsteuer auf Waren und Leistungen behandelt alle Unternehmen gleich. D h alle Unternehmen können selbst die Entscheidung treffen, ob sie die Mehrwertsteuererklärungen (Anmeldungen) monatlich oder vierteljährlich abgeben werden. Bei dem Finanzamt dürfen die Unternehmen ihre Steuererklärungen auch vierteljährlich einreichen. Für die Kleinunternehmen nach dem polnischen Gesetz gelten andere Bestimmungen der vierteljährlichen Abrechnung als für sonstige Unternehmen. Um Festzustellen, ob das ausländische Unternehmen auch als Kleinunternehmen gezählt wird, muss es nachweisen, dass sein Umsatz die gesetzlich vorgeschriebenen Schwellengrenzen nicht überschreitet. Die Kleinunternehmen reichen ihre vierteljährlichen Steuererklärungen auf dem Vordruck VAT-7K , die sonstigen Unternehmen reichen ihre Steuererklärungen je Quartal auf dem Vordruck VAT-7D  
 
Wortzeichen im Artikel: 5398

Um den vollen Zugang zu dem Artikel zu gelangen, müssen Sie angemeldet werden

E-mail:  
Passwort:  

Haben Sie kein Konto? Melden Sie sich an, die Anmeldung ermöglicht Ihnen den Zugang zu dem vollen Inhalt von Polen News und Bonusmaterial.

Wenn Sie unseren Service weiterhin in gewohnter Weise nutzen wollen, müssen Sie sich als Abonnent registrieren lassen. Dieser Service ist kostenpflichtig.

Share | |
 
Polen News
Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
Inhalt
Archiv
 
Anmeldung
 
 
TAGs

Money.pl - Kliknij po wiêcej
11 lutego 2012
¬ród³o: MeteoGroup
 
© Copyright Gruppe Abakus 2008 - 2012