Newsletter-polen.de  
Newsletter-polen.de » Recht » Artikel » Neue Regelungen für Reisebüros
 
Recht / Artikel

Neue Regelungen für Reisebüros

von Ewa Kamińska 20. September 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Ab dem 17. September tritt die Novelle des Gesetzes über touristische Leistungen in Kraft. Ab dieser Zeit müssen die Anbieter der touristischen Leistungen einige neue bzw. veränderte Regelungen beachten. Ab dem 17. September dürfen polnische Reisebüros keine Ausflüge ausländischer Anbieter oder Veranstalter verkaufen, wenn diese keinen Sitz oder eine Niederlassung in Polen haben. Diese Veranstalter, die ihre Ausflüge in Polen los werden möchten oder anbieten möchten, müssen in Polen eine Niederlassung nach dem Gesetz über Freizügigkeit der gewerblichen Tätigkeit vom 2. Juli 2004 gründen. Die Gerichtsbarkeit in diesem Fall muss dem polnischen Recht unterliegen und die Ansprüche oder Streitigkeiten müssen vor einem polnischen Gericht stattfinden. Versicherung Diese Unternehmen, die als Reiseveranstalter in Polen tätig sein und so behandelt werden möchten, müssen sich in Polen mit ihrer Niederlassung ins Register der Reiseveranstalter eintragen lassen. Diese Regelung entspricht dem Art. 16 der EU-Richtlinie 2006/123/WE und wird im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie 90/314 in Polen ausgeführt. Die Reiseveranstalter und -vermittler müssen in  
 
Wortzeichen im Artikel: 5839

Um den vollen Zugang zu dem Artikel zu gelangen, müssen Sie angemeldet werden

E-mail:  
Passwort:  

Haben Sie kein Konto? Melden Sie sich an, die Anmeldung ermöglicht Ihnen den Zugang zu dem vollen Inhalt von Polen News und Bonusmaterial.

Wenn Sie unseren Service weiterhin in gewohnter Weise nutzen wollen, müssen Sie sich als Abonnent registrieren lassen. Dieser Service ist kostenpflichtig.

Share | |
 
Polen News
Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
Inhalt
Archiv
 
Anmeldung
 
 
TAGs

Money.pl - Kliknij po wiêcej
22 maja 2012
¬ród³o: MeteoGroup
 
© Copyright Gruppe Abakus 2008 - 2012