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Ein Einzelunternehmen kann seinen Ehepartner nicht als Mitarbeiter beschäftigen oder stimmt das nicht?

von Izabella Ewa Cech 27. September 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Viele Einzelunternehmen oder natürliche Personen, die als Unternehmen in Polen tätig sind, werden durch den Ehepartner bei der Führung der gewerblichen Tätigkeit in Polen unterstützt. Sozialversicherung Pflicht Dabei müssen die Unternehmen die Sozialbeiträge an die Sozialversicherungsanstalt ZUS und die Krankenkasse (in Polen Nationaler Gesundheitsfond NFZ) entrichten. Im Gegensatz zu Deutschland müssen in Polen die Sozialbeiträge von Selbständigen, Einzelunternehmen, Freiberuflern und allen natürlichen Personen entrichtet werden, die in Polen in irgendeiner Weise tätig sind. Die Sozialversicherung ist Pflicht in Polen. Jeder der in Polen tätig ist und nicht versichert ist, muss die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Krankenkassenbeiträge müssen ebenso bezahlt werden. wenn die Sozialversicherungsbeiträge nur einmal bezahlt werden müssen, dann müssen die  
 
Wortzeichen im Artikel: 5059

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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