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Eine Schlange im Bad

von Ewa Kamińska 4. Oktober 2010
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Für das Halten von exotischen Tieren gelten in Polen spezielle Gesetze, die eigentlich verbieten exotische Tiere nach Polen einzuführen und zu halten. Nur wer eine spezielle Genehmigung hat, kann sich so ein Tier kaufen und als Haustier halten. Nach der Gesetznovelle des Umweltschutzrechts gilt in Polen seit 2004 ein geänderter Artikel 64, der verpflichtet alle Tierhalter von exotischen oder vom Aussterben bedrohter Tieren sich anzumelden und sein Tier registrieren zu lassen. Die Liste der vom Aussterben bedrohten Tiere wird ständig novelliert, so dass die Liste, die sog. CITIES immer nach der EU-Verordnung 1497/2003 den aktuellen Stand besitzen.  
 
Wortzeichen im Artikel: 3269

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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