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Ab dem 1. Januar neue Arbeitszeitabrechnungen
von Ewa Kamińska 20. Dezember 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht. Mit dem geänderten Arbeitsrecht werden neue Arbeitszeitabrechnungen, ab dem 1. Januar, in Kraft treten. Der wichtigste Grund für die neue Abrechnung sind die Änderungen der Vorschriften über Feiertage und der Zu- oder Abrechnung dieser Tage auf die regulären Arbeitszeiten. Die alten Regeln Nach den noch bis Ende des Jahres geltenden Regeln stehen jedem Arbeitnehmer für Feiertage Wortzeichen im Artikel: 3354
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