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Eine Firmenauflösung nur mit Syndikus mit Lizenz

von Ewa Kamińska 111. Januar 2011
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Eine Firmenauflösung nur mit Syndikus mit Lizenz

Ab dem 1. Januar 2011 gelten neue Vorschriften betreffende des Berufes Syndikus.

Der Syndikus kann in Polen nur bei diesen Betrieben vom Gericht bestellt werden, die sich in der Auflösung oder in Konkurs befinden. Der Syndikus wird bei den Gesellschaften und Betrieben eingesetzt, die nach dem Handelsgesellschaftsrecht gegründet wurden. Dieser Beruf wird in Polen zu den reglementierten Berufen gezählt und ab dem 1. Januar wurde er endlich mit den gesetzlichen Regeln bestimmt.

Mit der Gesetznovelle vom 29. Oktober 2010 wurden die Vorschriften des Gesetzes über die Lizenz des Syndikus geändert. Die Lizenzen wurden am 10. Oktober 2007 eingeführt und seit dieser Zeit wurde der Beruf von Syndikus bei den Gerichten geführt. Die Berufung von Syndikus ohne Lizenzen wurde nur für 3 Jahre bestimmt. Diese Zeit ist am 31.12.2010 abgelaufen und ab dem 1. Januar 2011 dieses Jahres muss der Syndikus nun mit der Lizenz vom Gericht bestellt werden.

Die zweite Kammer des Parlaments hat die Übergangszeit im Oktober 2010 verschoben, da nicht viele beim Gericht angemeldeten Berufsvertreter ihre Lizenz in diesen drei Jahren erwerben konnten. Der Grund war das Examen, das sehr schwer und für viele Berufsvertreter lästig wurde. Nicht viele als Syndikus tätige Personen sind zum Examen erschienen und haben es bestanden. Der Lernstoff und das Examen erwiesen sich als sehr schwer. Es reicht nicht nur juristische Kenntnisse nachzuweisen, es müssen auch andere nützliche Fächer wie BWL, Finanzmanagement oder das Insolvenzrecht sehr genau kennen.

Jetzt werden die Berufsvertreter nur den schriftlichen Teil bestehen müssen. Das schwierigste mündliche Teil wurde abgeschafft. Ob auch das hilft den Beruf Syndikus attraktiver zu gestalten? Letztes Mal auf 100 zur Prüfung erschienene Personen haben nur 37 das Examen bestanden. Dem Rest wurde eine zweite Chance gegeben.

In der letzten Zeit werden immer mehr Insolvenzanträge in Polen gestellt. Wenn im Jahr 2007 die Unternehmen 460 Anträge gestellt haben, im Jahr 2009 waren es schon 711. Für die erste Hälfte des Jahres 2010 wurden schon 357 Insolvenzanträgen beim Gericht eingereicht. Diese Zahl wird noch steigen, da die Krisenfolgen immer noch für die Unternehmen spürbar werden

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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