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Recht / Artikel

Die Kindermädchen werden aus der grauen Zone geholt

von Ewa Kamińska 03. Oktober 2011
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Alle Kindermädchen und Babysitter, die ein Kind bis zu dem 3. Lebensjahr betreuen, sollen von den Eltern bei der Versicherung angemeldet werden. Bisher haben diese Frauen immer illegal gearbeitet und pro Monat für die 8stündige Kinderbetreuung, in Abhängigkeit der jeweiligen Stadt, ca. 1000 (250,-EUR) bis 3000 PLN (750 EUR) netto bekommen. Meistes war das Schwarzgeld, ein Zusatzgeld für die Arbeitslosen oder Studenten, die sich was dazu verdienen wollten. Mit dem Gesetz vom 4. Februar 2011 über die Kinderbetreuung bis zum 3. Lebensjahr hat die Regierung beschlossen die Versicherungsbeiträge bei der Beschäftigung einer Kinderbetreuung zu übernehmen. Bei den vielen Möglichkeiten, die eine Kleinkinderbetreuung mit sich bringt, wurden die Gemeinden verpflichtet sich daran zu beteiligen. Damit ist eine neue Art der Familienförderung eingeführt, durch die Versicherungszahlung für die Kindermädchen, welche die Kindern von 0 bis 3 Jahren weiterhin betreuen werden.  
 
Wortzeichen im Artikel: 4689

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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