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von Ewa Kamińska 29. Mai 2009
Rechtliche Erleichterungen für StraßenbauinvestitionenAchtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
EURO 2012 wird von Polen und der Ukraine gemeinsam veranstaltet, diese Entscheidung führte seit über einem Jahr zum verstärkten Beginn von Bauinvestitionen. Das polnische Recht u.a. Vergaberecht und Baurecht brauchten viele Änderungen und Novellen auf den Weg, um sich auf so ein großes Ereignis vorzubereiten. Nicht nur einzelne Städtekandidaten wie Poznan, Warschau, Wroclaw oder GdaÅ„sk haben mit ihren Baumaßnahmen angefangen, sondern auch die Infrastruktur der Straßen müssen verbessert und erweitert werden. Das führte dazu, dass das polnische Recht geändert werden musste, um die Bauarbeiten zu beschleunigen und die Realisierung zu erleichten. Das sog. Superstraßenbaupaket wurde vorbereitet. Seit September 2008 gelten die Vorschriften des gesamten Pakets. In aller Kürze möchten wir Ihnen die einzelne rechtliche Regelungen präsentieren: Baugenehmigung In der Änderung vom 25. Juli 2008, über das Gesetz für genaue Bedingungen der Vorbereitung und Realisierung von Investitionen im Bereich Straßenbau und über Änderung anderen Gesetzen, wurde der Prozess der Vorbereitungs- und Realisierungsphasen der Straßenbauinvestitionen neu geregelt. Das Gesetz hatte bisher zwei gültige Bescheide: einen Bescheid über die Entscheidung der Straßenlokalisierung und den zweiten Bescheid über die Baugenehmigung. Diese werden jetzt durch einen gemeinsamen Bescheid ersetzt. Zusätzlich wurde auch die Frage der „berechtigten Entschädigung“ geklärt. Die neue Regelung soll eine „Ermunterung“ für den bisherigen Besitzer oder Grundstücksnutzer sein, damit das Grundstück früher dem Straßenbau zur Verfügung gestellt wird. Die sog. "berechtigte Entschädigung“ wurde um 5% des Immobilienwerts erhöht, wenn die Immobilie dem Straßenverwalter in einer Frist von 30 Tagen nach der Rechtskraft des Bescheides zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich bekommt jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer 10 000 PLN, um die Umzugskosten abzudecken. Das Gesetz führe auch Strafgebühren gegen die Behörden ein, wenn der Bescheid über Baugenehmigung und Realisierung der Straßeninvestitionen nicht in einer Frist von 90 Tage nach der Antragstellung ausgestellt wird. Als Beispiel für die Wirksamkeit des geänderten Gesetzes, ist die Zahl und das Tempo der abgegebenen Immobilien in Kleinpolen für den Bau der Autobahnstrecke A1 zwischen Szarow und Tarnow zu sehen. Von 2500 betroffenen Besitzern haben 1838 entsprechende Erklärungen an den Staat abgegeben, das Grundstück für den Autobahnbau in einer Frist von 30 Tagen zur Verfügung zu stellen. Dank dieser Erklärung bekommen sie eine zusätzliche Belohnung in der Höhe von 5% des Wertes der übertragenen Immobilie. Straßenbaufinanzierung Damit ein neues Finanzierungskonzept der Straßenbauinvestitionen ermöglicht wird, hat das polnische Parlament (Sejm) die Änderung vom 24. April 2009, über das Gesetz für bezahlte Autobahnen und die staatlichen Straßenfond, verabschiedet. Jetzt beschäftigt sich mit der Gesetzesänderung die zweite Instanz – der Senat. In der verabschiedeten Novelle wurde ein neues Finanzierungsmodell, auf der Basis des schon vorhandenen stattlichen Straßenbaufonds, bearbeitet. Das neue Modell soll als ein flexibles Mittel der Straßenbaufinanzierung dienen. Es soll auch die Effektivität der Ausgabe von Staatsmitteln verbessern. Das Inkrafttreten ist im IV. Quartal 2009 geplant. Bis der neue Finanzmechanismus greifen wird, soll das Geld aus den Mitteln des Staatshaushalts fließen. Lizenz für Bauarbeiten Seit dem 20. Februar 2009 ist das Gesetz vom 9. Januar 2009 über Konzessionen für Bauarbeiten und Dienstleitungen in Kraft getreten. Dank dieses Gesetzes können auch Privatunternehmen an der Ausschreibung von Investitionen in Gemeinden, wie z.B. Brückenbau und Kommunen (Ausbau der Infrastruktur), beteiligen. Vergaberecht Seit dem 24. Oktober 2008 gelten die geänderten Vorschriften des Gesetzes vom 4. September 2008 über das Gesetz im Vergaberecht und anderen Gesetzen. Die Novelle erleichtet das Ausschreibungsverfahren. Es erlaubt z.B. Änderungen bei der Veröffentlichung der Ausschreibung einzuführen. Diese Änderung lässt es zu Korrekturen im Angeboten vorzunehmen (z. B. Schreibfehler), was dazu führen soll, solche Angebote nicht ausscheiden zu lassen und wird die Klagemöglichkeit der günstigen Angebote einschränken. Das Ministerium arbeitet weiterhin an der Änderung des Vergaberechts. Umweltschutz Seit dem 15. November 2008 gelten die vom Umweltschutzministerium vorbereiteten Vorschriften. Dank der beschlossenen Gesetze vom 3. Oktober 2008 über Zugang zu Umweltschutzinformation und Umweltschutz, Völkerbeteiligung bei der Umweltschutz und über Beurteilung der Umweltbelastung und die am 3. Oktober 2008 beschlossene Gesetzänderung über das Gesetz für Naturschutz und anderen Gesetzen werden alle Infrastrukturinvestitionen die Bestimmungen der EU-Vorschriften im Bereich der Umweltschutz erfüllen. Das soll verhindern die dafür vorgesehenen EU-Mittel zu verlieren. Zu ersten Mal wurde die Gesamtprognose der Wirkung des Umweltschutzes auf das Straßenbauprogramm für die Jahre 2008-2012 erarbeitet. Diese Prognose konnte potenzielle, sowohl Natur- als auch Völkerkonfliktstellen, erkennen, die Einfluss auf den Ausbau von Straßenwegen und Investitionsvorhaben haben könnten. Dank dieser Prognose hofft das Infrastrukturministerium die Interessen beider Seiten, Straßennutzer und Ökologen, in Einklang zu bringen.
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