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Kein Hund aus dem Basar mehr

von Ewa Kamińska 2. Januar 2012
Kein Hund aus dem Basar mehr

Seit dem 1. Januar werden Tiere besser geschützt. Die Novelle des Tierschutzgesetzes von 16. September 2011 führt viele Änderungen und höhere Strafen für Tierquälerei ein. Nicht nur diese Personen, die Tiere misshandeln, sondern auch diese die darüber Bescheid wissen, können zur Rechenschaft gezogen werden. Gemeinden und Personen, die über solche Prozedere Wissen besitzen, dürfen nicht ruhig sitzen, sondern müssen handeln.

Tierhandeln unter Bewachung

Ab dem 1. Januar dürfen keine Tierbörsen oder Tiermärkte für Haustiere eingerichtet werden. Jeder Verstoß wird sehr hart bestraft. Alle Tierhalter werden überwacht und registriert. Sollt jemand auf der Straße oder nach Polen fahren um ein Tier (ein Hund oder eine Katze) auf dem Bazar kaufen, so wird er betraft.

Härtere Strafen für Tierquälerei

Jeder, der Tiere quält wird bestraft werden. Landwirte, die ihre Tiere an der Kette immer gebunden halten, müssen sich umstellen und ein bisschen Freiheit den Tieren gewähren. Es wird verboten rund um die Uhr die Tiere an der Kette zu halten. Die Kette muss entsprechend lang sein, damit das Tier, hier meistens die Hunde, mehr Bewegungsmöglichkeiten bekommen.

Keine Tierquälerei, kein unnötiges Töten von Tieren wird erlaubt. Dafür kann man eine Gefängnisstrafe und dazu Geldstrafe für Tierheime oder Tierschutzorganisationen bekommen.

Das Gericht kann sogar ein Halteverbot von Tieren für eine unverantwortliche Person aussprechen. Diese Strafe kann sogar bis zu 10 Jahren verkündet werden. Solche Personen dürfen in dieser Zeit keine Tiere Zuhause halten oder besitzen.

Kein Tier aus dem Basar

Endlich wird auch der unerlaubte Handel mit den Tieren unter Kontrolle gebracht. Nach dem das Gesetz in Kraft treten wird, werden die Tiere nur noch aus einer Züchtung angeboten werden dürfen. Sollten Tiere auf dem Basar gut gekauft werden, dann wird sowohl der Käufer als auch der Verkäufer für illegalen Tierhandel bestraft.

Es wird unabhängig davon sein, ob die Straftat von Polen oder Ausländern begangen wurde. Sollten die ausländischen Touristen bei dem Hundekauf auf dem Basar festgenommen werden, muss man im schlimmsten Fall mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Ein Verweis wird dabei nicht reichen und bestimmt wird die Reise dann länger dauern.

Also bitte aufpassen, keine Hunde oder andere Tiere auf dem Basar oder Markt von illegalen Züchtern kaufen. Jeder Züchter wird Papiere haben und der Verkauf von Tieren darf nur bei ihm oder an speziellen Stellen z.B. Zoo-Läden stattfinden. Die Begründung, „Ich habe es nicht gewusst!“, wird vor der Strafe nicht schütze.

Tierhalter ab 16 Jahre

Wenn jemand zu den speziellen Zoohandlungen gehen und sich ein Tier kaufen will, dann muss er mindestens 16 Jahre alt sein. Die Minderjährigen dürfen die Tiere, auch Heimtiere, nur in Begleitung eines Erwachsenen kaufen. Sollten sie trotzdem alleine Einkaufen gehen, so muss eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden, in der die Eltern den Tierkauf genehmigen und dafür Sorgen tragen werden, dass die Verantwortung für das Tier jetzt bei den Eltern liegt.

Hunde erschießen verboten

Bisher haben die Jäger immer freilaufende Hunde in den Wäldern erschossen. Ob es sich um ein Waldtier oder um einen freilaufenden Hund handelte, war für die Jäger ganz ohne Bedeutung. Wird das Gesetz in Kraft treten, so dürfen weder Jäger noch andere Personen die freilaufenden Hunde erschießen. Dafür kann man ins Gefängnis kommen. Jeder der im Wald einen Hund oder eine Katze findet ist verpflichtet sofort die Tierschutzbehörden zu benachrichtigen.

Geldstrafe wird dabei sein

Nach dem geänderten Gesetz wird das Gericht neben der Haftstrafe auch eine zusätzliche Geldstrafe, sog. Zusatzbonus, verkünden können. Z. Zt. beträgt der Zusatzbonus von 500 bis 2 500 PLN. Nach der Gesetznovelle wird ein Zusatzbonus im Namen von Tierschützern von 500 bis zu 100 000 PLN verkündet werden können.
Kein Zuschneiden
Sollte jemand die Tier quälen, in dem er Körperteile aus ästhetischen Gründen kupiert, dann kann auch für solche kosmetische Aktionen eine Strafe verhängt werden.

Tierzüchtung unter Registrierung

Alle Tierzüchter, besonders Katzen- und Hundezüchter, werden in ein spezielles Register eingetragen. Nur diese Personen, die in dem Zuchtregister auftreten, dürfen eine Tierzucht betreiben. Nur dort wird der Kauf von Zuchttieren erlaubt sein und nur solche Tiere dürfen offiziell verkauft werden. Sollten der Käufer oder der Verkäufer gegen diesen Bestimmungen verstoßen, so können beide bestraft werden. Auch hier kann keine Erklärung abgegeben werden, der Käufer habe nicht gewusst, dass die Tierzucht illegal ist.

Tiere haben gewonnen

Die Tiere haben gewonnen und ihre Rechte bekommen. Die Gemeinden müssen jetzt die Überwachung und Gesetzerfüllung vornehmen, da sie für die Tiere verantwortlich sind. Das Problem der illegalen Tiere wird hoffentlich endlich von der Tagesordnung verschwinden und die Erwachsenen, die ihre Tiere in den Wäldern beseitigen, werden stärker zur Verantwortung gezogen. Solche Gesetze sollte es immer mehr geben.

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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