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Nach dem Streit mit dem Chef- Anspruch auf Entschädigung
von Ewa Kamińska 17.Mai 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht. Das oberste Gericht in Warschau hat einen Durchbruch im Bereich Arbeitnehmerrechte vollführt. Es begann damit, dass ein Busfahrer Fahrscheinkontrolleure um ihre Ausweise gebeten hat. Diese lehnten es ab sich auszuwiesen, so dass der Busfahrer nicht erlaubte die Fahrscheine der Fahrgäste überprüfen zu lassen. Der Geschäftsführer des Busunternehmens hat daraufhin diesem Kraftfahrer gedroht , wegen dieser Aktion ihn an eine schlechtere Stelle zu versetzen. Der Busfahrer sollte nun den Stadtverkehr bedienen, zu einem viel geringeren Lohn. Der Busfahrer erlitt nach dem Streit mit dem Geschäftsführer einen Schlaganfall und musste im Krankenhaus behandelt werden. Nach der Behandlung und der Rehabilitation wurde er als arbeitsunfähig eingestuft. Wortzeichen im Artikel: 2674
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