Newsletter-polen.de  
Newsletter-polen.de » Recht » Urteile » Stalexport Autostrada Malopolska dürfen keine höhere Gebühren nehmen
 
Recht / Urteile

Stalexport Autostrada Malopolska dürfen keine höhere Gebühren nehmen

von Ewa Kamińska 17.Mai 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Der Streit um die Strecke zwischen Katowice und Krakow der Autobahn A4 war von Anfang an ständig im Gespräch. Zuerst wurde ein Anwalt vom Verwalter der Autobahn verklagt, dann wurden die Motorradfahrer vor Gericht gezogen und am Ende hat das polnische Antimonopolamt UOKiK gegen den Verwalter eine Strafe angeordnet. Der Streit ist so alt wie die Autobahn. Während der Renovierungszeit wurden auf der Strecke von Katowice nach Krakow die Maut mit dem normalen Preis in der Zeit von Januar bis September 2007 erhoben. Die Firma Stalexport Autostrada Malopolska besitzt eine Autobahnkonzession für die Erhebung von Mautgebühren auf der Strecke zwischen Katowice und Krakow. Die Firma kassierte volle Mautgebühren obwohl die nur bei uneingeschränkter Fahrt auf der konzessionierten Strecke in dieser Höhe erhoben werden dürfen.. Da von Januar bis September 2007 die Bauarbeiten auf der Autobahn durchgeführt wurden, hat im Oktober 2007 die UOKiK das Verfahren gegen die Firma eingeleitet und im April 20008 einen Entscheidung getroffen. Die UOKiK war der Meinung der  
 
Wortzeichen im Artikel: 2797

Um den vollen Zugang zu dem Artikel zu gelangen, müssen Sie angemeldet werden

E-mail:  
Passwort:  

Haben Sie kein Konto? Melden Sie sich an, die Anmeldung ermöglicht Ihnen den Zugang zu dem vollen Inhalt von Polen News und Bonusmaterial.

Wenn Sie unseren Service weiterhin in gewohnter Weise nutzen wollen, müssen Sie sich als Abonnent registrieren lassen. Dieser Service ist kostenpflichtig.

Share | |
 
Polen News
Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
Inhalt
Archiv
 
Anmeldung
 
 
TAGs

Money.pl - Kliknij po wiêcej
11 lutego 2012
¬ród³o: MeteoGroup
 
© Copyright Gruppe Abakus 2008 - 2012