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Recht / Urteile

Das Gericht muss die Zeit des Veröffentlichungsverbots bestimmen

von Izabella Ewa cech 14. November 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Das polnische Verfassungstribunal hat am 9. November dieses Jahres eine sehr wichtige Entscheidung betreffend des Veröffentlichungsverbots in Medien gefällt. Das Problem kennen jedes Medium. Wenn dem Held des Filmes, des Buches, der Reportage oder des Artikels der Inhalt nicht gefällt, so geht er zum Gericht und klagt gegen die Veröffentlichung. Das Gericht verkündet dann ein Urteil über das Verbot der Veröffentlichung. Leider wird im Urteil nicht Länge des Verbots bestimmt. Das führte dazu, dass die Medien nicht genau wissen, wann sie das umstrittene Thema wieder aufnehmen können. Diesmal hat die Seite der Medien der polnische Bürgerbeauftragte für Menschenrechte in Polen eingenommen und beim Verfassungstribunal eine Klage eingereicht.  
 
Wortzeichen im Artikel: 3472

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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