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Recht / Urteile

Der Bau nur mit einer Baugenehmigung

von Ewa Kamińska 26. April 2011
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Die polnische Regierung wollte das Leben von Unternehmen und Personen, die als Bauherren gelten, erleichtern und hat die traditionelle Baugenehmigung abschaffen wollen. Im Jahr 2009 hat der polnische Staatspräsident Lech Kaczynski die Gesetznovelle des Baurechts, die diese Baugenehmigungen abgeschafft hat , an das Verfassungstribunal geschickt, mit der Überprüfung, ob das Gesetz mit der Verfassung konform sei. Das Verfassungstribunal hat am 20. April festgestellt, dass die Abschaffung von Baugenehmigungen gegen die Verfassung verstößt. Um einen Bau anzufangen müssen alle Formalitäten erledigt werden. Es reicht nicht, dass ein Bauherr nur dem zuständigen Behörden eine Mitteilung innerhalb von 30 Tagen machen sollte. Nach Meinung des Gerichts reicht dieser Zeitraum nur um die Behörden zu benachrichtigen, um die Nachbarn, die auch eine Mitsprache bei dem Bau haben, werden in dem Zeitraum nicht ordentlich benachrichtigt. Mit der Mitteilung an die Behörden können meistens die Nachbarn über ein Bauvorhaben erst während des Baus, wenn schon das Investitionsvorhaben angefangen hat, erfahren. Der Staatspräsident hat gegen die Vorschriften, die der Bauanmeldung, als auch Legalisierung vor dem Verfassungstribunal geklagt und für die Rechte der bei dem Bau betroffenen Personen gesprochen.  
 
Wortzeichen im Artikel: 3877

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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