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Recht / Urteile

Das Verbraucherschutzbehörde gewinnt im Gericht

von Ewa Kamińska 26. April 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Wenn jemand gegen die polnischen Verbraucherschutzbehörde vorgehen möchte und unerlaubte Klauseln in seine Verträgen einbindet, wird streng von der Behörde verfolgt und bestraft. Das was in vielen anderen Ländern, wie in Deutschland erlaubt ist, kann in Polen zu einer Geldstrafe führen. Die letzten Gerichtsurteile geben der Verbraucherschutzbehörde Recht und die Verbraucher können weiterhin ruhig ihre Forderungen bei den Gerichten geltend machen. Im Gegensatz zu den Berliner Gerichten werden viele zweifelhafte Geschäfte in Polen nicht erlaubt. Zabka darf nicht die Verbraucher in die Irre führen  
 
Wortzeichen im Artikel: 2663

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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