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Recht / Urteile

Keine Fingerabdrücke fürs Arbeitsevidenz

von Ewa Kamińska 28. November 2011
 
Der Arbeitgeber darf von einem Arbeitnehmer keine Fingerabdrücke entnehmen, um die Arbeitszeit zu überprüfen, so hat das oberste Gericht Naczelny Sad Administracyjny in Warschau entschieden. Geklagt hat das Finanzamt, das für die Arbeitszeitbeobachtung und Überprüfung die Fingerabdrücke von seinen Arbeitnehmern genommen hat. Jeder Beschäftigte musste seine Zustimmung für die Datenbearbeitung seiner persönlichen Daten geben. Der Vorsteher des Finanzamtes hatte den Mitarbeitern eine Wahl für die Arbeitszeitkontrolle überlassen. Entweder mit einer magnetischen Karte oder mit dem Fingerabdruck. Die Mitarbeiter haben den Fingerabdruck gewählt. Jeder Mitarbeiter hatte seinen Fingerabdruck gegeben, der im System gespeichert wurde und zu jeden Fingerdaten wurde ein Vorname und Name eingegeben.  
 
Wortzeichen im Artikel: 2980

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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