Ab 2011 wird nur eine statistische Ermittlung für Mehrwertsteuerzwecke vorliegen
von Izabella Ewa Cech 4. Juli 2010
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Noch bis Ende 2010 gilt die statistische Klassifikation der Waren und Leistungen von 2004 für die Mehrwertsteuerzwecke. Obwohl für andere statistische Ermittlungen, wie Gewerbeanmeldung, schon die Klassifikation der Waren und Leistungen aus dem Jahre 2008 angewendet sein muss, so wird die Mehrwertsteuer nach der alten Klassifikationen ermittelt. Darüber zerbrechen sich die Unternehmen den Kopf, da die meistens nicht wissen ob die Waren nach dem 7% oder 22% Steuersatz versteuert werden. Mehr im Artikel:
Verschiedene Mehrwertsteuersätze auf Gebäckwaren.
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