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Die Unternehmen nutzen PKWiU zu ihren Gunsten
von Izabella Ewa Cech 12. Juli 2010
In der letzten Ausgaben haben wir über Probleme bei der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der Polnischen Klassifikation der Waren und Dienstleistungen geschrieben. Diese unterschiedliche Klassifikation und Anpassung an das geltende Recht bringen die Unternehmen auf die unterschiedlichsten Ideen ihre Mehrwertsteuerschuld zu mindern. So kann es z.B. bei Kaffee sein. Ein Schwarzkaffee wird dem Steuersatz von 22% unterliegen. Kaffee mit Milch (einen Schuss Milch) gehört auch dazu. Wenn ein Unternehmen schon mehr Milch als Kaffee verwendet, so wie bei Kaffee Latte Machiatto, in dem mehr Milch als Kaffeemenge enthalten sind, könnte man diesen Kaffee als Milchmischgetränk verkaufen und der wird dem 7% Mehrwertsteuersatz statt 22% Mehrwertsteuersatz unterliegen. Das gleiche passiert mit der Schokolade, die auch dem Regelsatz von 22% unterliegt. Da die Milch dem 7% Steuersatz unterliegt, können die Unternehmen ihre Variationen und Kreativität bei Getränken voll ausschöpfen. Wird mehr Milch als Schokolade angegeben, so wird das Getränk als Milchmischgetränkt verkauft und deshalb dem geminderten Steuersatz unterliegen. Solche „Anpassung“ der PKWiU bringt auch viele Fiskalprobleme für Unternehmen. Nicht von Anfang an, sondern erst dann, wenn die Kontrolle vor der Tür steht. In den meisten Fällen kommt es zu Streitigkeiten über die statistischen Anwendung der Klassifikation. Der Fiskus verzichtet ungern auf die Einnahmen, so dass die Unternehmen zur Kasse gebeten werden. Sind sie damit nicht einverstanden sind, müssen sie vor Gericht ihre Rechte erkämpfen. Neben der Lebensmittelbrache kann man auf die Metallbranche hinweisen, bei der doppelte Anwendung des gleichen Produkten zu Streitigkeiten geführt haben. Die Teile die sowohl zum Bau von Zäunen als auch zur Anwendung in der Landwirtschaft genutzt werden können, unterliegen unterschiedlichen Steuersätzen. Wird man noch diese Artikel einführen lassen, so kommt noch das Zollamt dazu. Mit der neuen PKWiU erhoffen sich die Unternehmen mehr Transparenz und Genauigkeit bei der Anwendung der Klassifikation der Waren und Dienstleistungen auf bestimmte Waren. Unsere Texte sind urheberrechtlich geschützt. Möchte Sie den Artikel auf Ihrer Internetseite oder anderen Träger veröffentlichen, erwerben Sie bitte eine Veröffentlichungslizenz.
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