![]() |
|
| Home Aktuelles Wirtschaft Steuer Recht Kontakt Abonnement Impressum |
Unternehmensleben einfacher
von IEC
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
Nach vielen kritischen Bemerkungen über polnisches Steuer- und Gewerberecht will die polnische Regierung erneut die Änderungen im Steuer- und Gewerberecht vorbereiten. Noch vor einigen Tagen sind Änderungen im Gewerberecht und Handelsgesellschaftsrecht in Kraft getreten. Die Steuergesetze (Einkommen- und Körperschaftssteuer, Abgabeordnung und die große Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes sind ein Thema im Parlament. Jetzt will die Regierung erneut ca. 140 neue Gesetzentwürfe vorlegen, um theoretisch das Leben eines Unternehmens leichter zu machen. Was will die Regierung für Unternehmen vorbereiten, hier einige Änderungen in Kürze: - Eine Firma, ein Anlaufpunkt. Ab dem neuen Jahr 2009 sollten die Unternehmen alle Formalitäten betreffend Firmengründung an einem Schalter erledigen können. Von hier aus wird der Beamte alle notwendige Behörden wie Versicherungsanstalt oder Finanzamt benachrichtigen und auch entsprechende amtlichen Formularen und Anträge weiterleiten. - Die Mehrwertsteuerrückerstattung sollte von 180 auf 60 Tagen verkürzt werden. Dies betrifft nicht ausländische Unternehmen, die sich um Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen bemühen, da hier nach der EU-Richtlinie der Rückzahlungstermin von 180 Tagen erhalten bleibt. - Die zusätzliche Strafe von 30% der nicht in der monatlichen Anmeldung ausgewiesenen Mehrwertsteuer wird aufgehoben, so dass die Unternehmen für Mehrwertsteuerversäumnisse nur noch dem Steuerstrafgesetzbuch unterliegen werden. Es wird keine doppelte Bestrafung wie bisher geben. Bald sollte das Parlament die Änderungen in der Abgabeordnung verabschieden. Es ist geplant u.a. die nach dem Steuerbescheid veranlagte Steuer erst dann zu bezahlen wenn das ganze Steuer- und Widerspruchsverfahren beendet ist . Auch im Bereich Verbrauchsteuer sind Änderungen vorgenommen worden. Die Stromsteuer sollte auf dem Niveau ca. 20 PLN pro Megawattstunde liegen und Zigarettensteuer wird an die EU-Ebene angepasst. -Bevor die Kontrolle oder Prüfung im Betrieb erscheint wird dem Unternehmen 7 Tage vorher Bescheid gegeben. Es gibt über 50 Behörden, die das Unternehmen prüfen, kotrollieren oder beaufsichtigen können. 8. Oktober 2008 Quelle: Sejm
Mehr Informationen:
Wirtschaft Gewerberecht Einkommensteuer Umsatzsteuer Mehrwertsteuer Körperschaftsteuer Gesellschaftsrecht Firmengründung Gewerbeamt
In diesem Thema:
|
![]() |
Polen News Anmeldung TAGs
|
|||||||||||||
![]() |
||
| © Copyright Gruppe Abakus 2008 - 2012 | ||