Ein Steuerpflichtiger hat in Deutschland gearbeitet und an dem Betriebsprogramm der zusätzlichen Altersvorsorge teilgenommen. Nach dem er das Pensionsalter erreicht hat, ist er nach Polen gezogen und bezieht neben seiner normalen Rente auch zusätzliche Leistungen von seinem ehemaligen Arbeitgeber.
Damit er keine Steuer in Polen auf dieses Geld zahlt, stellte er eine Anfrage an das Finanzamt, um eine verbindliche Auslegung der Vorschriften des. Art. 21 Abs. 1 Punkt 58 Buchs. B des polnischen Einkommensteuergesetzes vom 26. Juli 1991 zu erhalten. Mehr lesen Sie in unserem Artikel
Die Leistungen aus den ausländischen Arbeitsprogrammen sind in Polen steuerfrei