Neue Regeln bei der Sozialversicherung bei einigen Zivilverträgen
von Renata Kamińska 30. August 2010
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Am 1. August wurden viele Regelungen, die zur Bemessungsgrundlage geführt haben, geändert. Die Bemessungsgrundlage für die Versicherungszwecke muss nicht der Bemessungsgrundlage für steuerliche Zwecke gleich gestellt sein. Einige Leistungen, die der Einkommensteuer unterliegen, wurden von der Sozialversicherung befreit, sie wurden jedoch nicht als Grundlage für die Krankenkassenversicherung ausgeschlossen. Mehr im Artikel
Neue Bemessungsgrundlagen für Versicherung bei einigen Zivilverträgen
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