Newsletter-polen.de  
Newsletter-polen.de » Steuer » Aktuelles » Die Mehrwertsteuererklärung kann auch vierteljährlich erfolgen
 
Steuer / Aktuelles

Die Mehrwertsteuererklärung kann auch vierteljährlich erfolgen

von Izanella Ewa Cech 6. September 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
Die Mehrwertsteuererklärung kann auch vierteljährlich erfolgen
Bei dem Finanzamt dürfen alle Unternehmen ihre Steuererklärungen auch vierteljährlich einreichen. Für die Kleinunternehmen gelten nach dem polnischen Gesetz andere Bestimmungen der vierteljährlichen Abrechnung als für sonstige Unternehmen. Um Festzustellen, ob das ausländische Unternehmen auch als Kleinunternehmen gezählt wird, muss es nachweisen, dass sein Umsatz die gesetzlich vorgeschriebenen Schwellengrenzen nicht überschreitet. Sonst können alle die vierteljährliche Angabe der Steueranmeldung beantragen. Mehr im Artikel Vierteljährliche Steuererklärungen bei der Mehrwertsteuer
Share | |

In diesem Thema:

 
Polen News
Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
Inhalt
Archiv
 
Anmeldung
 
 
TAGs

Money.pl - Kliknij po wiêcej
11 lutego 2012
¬ród³o: MeteoGroup
 
© Copyright Gruppe Abakus 2008 - 2012