Die Mehrwertsteuererklärung kann auch vierteljährlich erfolgen
von Izanella Ewa Cech 6. September 2010
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Bei dem Finanzamt dürfen alle Unternehmen ihre Steuererklärungen auch vierteljährlich einreichen. Für die Kleinunternehmen gelten nach dem polnischen Gesetz andere Bestimmungen der vierteljährlichen Abrechnung als für sonstige Unternehmen. Um Festzustellen, ob das ausländische Unternehmen auch als Kleinunternehmen gezählt wird, muss es nachweisen, dass sein Umsatz die gesetzlich vorgeschriebenen Schwellengrenzen nicht überschreitet. Sonst können alle die vierteljährliche Angabe der Steueranmeldung beantragen. Mehr im
Artikel Vierteljährliche Steuererklärungen bei der Mehrwertsteuer
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