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Änderungen zu DBA Österreich - Polen
von IEC 1. Januar 2009
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Ab dem 1.Januar 2009 gelten die Änderungen vom 4. Februar 2008 zum Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Polen. Ab dem 2009 werden die Einnahmen mit dem Progressionsvorbehalt statt bisher geltendem Anrechnungsverfahren in Kraft treten und die Arbeitnehmer können ihre ausländischen Einnahmen frei stellen lassen. Nur bei Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Gewinne aus Veräußerung vom Vermögen, die in einem anderem Staat versteuert wurden, gilt das Anrechnungsverfahren und diese Steuern können im Zielland angerechnet werden. Das erleichtet das Leben vieler polnischer Unternehmen oder in Österreich Beschäftigter, die in Polen ihre Steuer jedes Jahr zuzahlen mussten. Leider wird die neue Verrechnungsmethode erst bei der Jahresabrechnung für 2009 verwendet. Das Jahr 2008 wird noch nach alten Vorschriften abgerechnet. Quelle: Finanzministerium
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