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Bankensteuer immer näher

von Renata Kamińska 1. November 2010
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Bankensteuer immer näher


Im polnischen Parlament Sejm wurde der Gesetzentwurf zur Bankensteuer eingereicht. Jetzt können die an den Konsultationen interessierte Institutionen ihre Meinungen dazu abgeben.

Das Gesetz sieht vor, dass sowohl alle polnischen Banken, Niederlassungen von ausländischen Banken, Vertretungen als auch Versicherungsgesellschaften eine zusätzliche Steuer bezahlen werden müssen. Der neuen Banksteuer werden auch die Investitionsfonds und andere Finanzinstitutionen unterliegen.

Der Gesetzentwurf bestimmt das Steuersubjekt, das Steuerobjekt, die Bemessungsgrundlage, den Steuersatz, Art und Weise der Steuerzahlung und Steuerbefreiung, als auch Steuervergünstigungen.

Der PiS-Gesetzentwurf will einen Banksteuersatz in der Höhe von 0,39% der Bemessungsgrundlage einführen. Es ist vorgesehen, dass von der Banksteuer die Aktiva in der Höhe bis zu 10 Mio. PLN befreit werden sollten. Bei der Körperschaftsteuer werden auch Änderungen eingeführt. Es wurde vorgeschlagen, dass die Banksteuer nicht von der Körperschaftsteuer absetzbar sein wird und nicht als Kostenfaktor steuerlich abzugsfähig ist.

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FOTO: BZ WBK

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